top of page
Stadtfehrung_Logo

Neue Regeln für Führungen in Brügge: Sicher, Rücksichtsvoll und Professionell

Ab dem 1. März 2026 tritt in Brügge eine überarbeitete Polizeiverordnung für organisierte touristische Rundgänge in Kraft, mit dem Ziel, den Stadtraum lebenswerter zu machen und die Aufenthaltsqualität für Gäste und Einwohner zu verbessern.


Die neuen Bestimmungen betreffen alle professionellen Stadtführungen, also solche, die öffentlich angeboten werden, zu festen Zeiten stattfinden oder im Rahmen gebuchter Gruppen durchgeführt werden. Privatführungen für Familie oder Schulklassen sind davon ausgenommen.


Ein zentrales Element der Verordnung ist die Begrenzung der Gruppengröße: Ab März dürfen Führungen nur noch mit maximal 20 Teilnehmern (ohne Guide) durchgeführt werden. Diese Änderung soll Überfüllung in den engen Gassen vermeiden und die Sicherheit verbessern.


Weitere Regeln betreffen das Verhalten im öffentlichen Raum: Anwerben von Kunden vor Ort ist untersagt, ebenso das Nutzen von Lautsprechern oder das Stoppen an besonders engen oder empfindlichen Orten wie der Beguinage oder bestimmten Brücken.


Für Veranstalter ist eine Registrierung und Lizenz notwendig, und auch Gästeführer müssen eine offizielle Zulassung haben. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern oder dem Entzug der Genehmigung geahndet werden.

Diese Neuerungen unterstreichen Brügge’s Engagement für qualitativ hochwertigen, respektvollen Tourismus, der die historische Stadt schützt und gleichzeitig ein tolles Besucherlebnis bietet.


© Visit Bruges, Politie Brugge, Brusselsmorning.com, Stad Brugge, Musea Brugge, vrt

Bilder HLN - Benny Proot, Nicolas Maeterlinck, Fred Debrock , Koen Theuns

Comments


bottom of page