top of page

AGB

bitte schenken Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und stadtfuehrung.beund werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Bestandteil unseres Vertrages über die vereinbarten Leistungen.

1.  Anmeldung und Vertragsabschluss 

(1) Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde stadtfuehrung.beden Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens stadtfuehrung.be zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich erfolgen. 
(3) Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot  von stadtfuehrung.be bekannt, 
- durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw.
- nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
(4) Bei öffentlichen Angeboten von stadtfuehrung.be kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande. 
Die AGBs gelten, soweit sie Bestandteil des öffentlichen Angebotes sind mit Ausnahme der anmeldepflichtigen, öffentlichen Veranstaltungen (s. (5) und (6)).
(5) Für die Angebote „Viktualienmarkt-Verführ-Tour“ und "Sterne und Laterne" im öffentlichen Programm ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung bis 16 Uhr des Vortages der gebuchten Veranstaltung erforderlich. Maßgeblich ist der  nachweisbare Zugang der Anmeldung bei stadtfuehrung.be
(6) Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

2. Leistungen und Leistungsänderungen


(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens stadtfuehrung.be sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. 
(2) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch stadtfuehrung.be
(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang seitens stadtfuehrung.be sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. stadtfuehrung.be setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis. 
(4)  Die Teilnehmerzahl sollte max. 25 Personen betragen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren.  
(5)  stadtfuehrung.be behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

 

3.  Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise


(1) Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und enthalten gem. § 3 Nr. 6 UStG keine Umsatzsteuer.
(2) Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen und auf  max. 25 Teilnehmer. Bei Überschreitungen können pro Person zusätzlich 8,00 € berechnet werden. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Parkgebühren, Verpflegungskosten, Kurtaxe/Abgaben) sind zusätzlich zu zahlen.
(3) Grundsätzlich erhält der Kunde von stadtfuehrung.beeine Auftragsbestätigung eine Die Zahlung des Preises erfolgt nach erbrachter Leistung gegen Rechnung/Quittung in bar sofort oder durch unverzügliche Überweisung, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
(4) In vereinbarten Fällen und bei von stadtfuehrung.be öffentlich angebotenen Rundgängen ist die  Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an Rundgangsleiter/in zu erfolgen. 
(5) Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) wird eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird. 
(6) Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann stadtfuehrung.beein Entgelt in Höhe von € 20,00 berechnen.

 

4. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden


(1) Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei stadtfuehrung.be
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht stadtfuehrung.be ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird: 
- vom 30.-15. Tag vor dem vereinbarten Termin 20%
- vom 14.-6. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 % 
- danach 100% des vereinbarten Preises.
(3) Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und Rundgangsleiter/in gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage der geltenden Preisliste von stadtfuehrung.be entsprochen.

(4) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. 4a. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden bei anmeldepflichtigen Rundgängen aus dem öffentlichen Programm von stadtfuehrung.be

 

5.  Stornierung/Rücktritt seitens stadtfuehrung.be


stadtfuehrung.be behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder  teilweise zurück zu treten: 
(1) - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmerzahl
- bei Einwirkung höherer Gewalt 
- bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters ohne Ersatzmöglichkeit
In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
(2) - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören 
- wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
- wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens stadtfuehrung.be auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.

 

6.  Haftung 


(1) stadtfuehrung.behaftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 
(2) stadtfuehrung.behaftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung. 
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber stadtfuehrung.beanzuzeigen. 
(4) Eine Haftung seitens stadtfuehrung.bebezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder stadtfuehrung.be noch Rundgangsleiter/in die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.

 

7.  Verjährung


(1) Ansprüche des Kunden gegenüber stadtfuehrung.be verjähren grundsätzlich nach einem Jahr,  beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.  
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.

 

8. Datenschutz


(1) Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von stadtfuehrung.be für die Kundenbetreuung verwendet werden.
(2) Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte
weitergegeben.  

 

9.  Gerichtsstand


(1) Der Kunde kann Klagen gegen stadtfuehrung.benur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Dendermonde.
(2) Für Klagen von stadtfuehrung.begegen den Kunden ist dessen allgemeiner  Gerichtsstand maßgeblich. 
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen von stadtfuehrung.be dessen Sitz, also München.

 

10. Salvatorische Klausel


Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

bottom of page